Pfarrgemeinderatswahlen am 25.02.2018 – so können Sie wählen
Am 25.02.2018 findet die Pfarrgemeinderatswahl für die Wahlperiode 2018 bis 2022 statt.
In der Pfarrei Neuhaus wird die Wahl als allgemeine Briefwahl abgehalten. Die Unterlagen dazu wurden zugestellt. Die Wahlbriefe müssen bis zum 25.02.2018 um 12.00 Uhr in Neuhaus in die Wahlurne, die zu den Sonntagsgottesdiensten im Kirchenvorraum steht, eingeworfen werden. Außerdem können sie im Pfarrhof in den Briefkasten geworfen werden.
In Windischeschenbach und Bernstein besteht ebenfalls die Möglichkeit der Briefwahl. Die Unterlagen dazu können nach den Gottesdiensten in St. Emmeram am Sonntag, den 11.02.2018, um 10.30 Uhr und am Samstag, den 17.02.2018, um 18.30 Uhr abgeholt werden. Außerdem werden die Unterlagen zu den Bürozeiten vom 13. bis 21. Februar ausgegeben.
Die Wahlbriefe können zu den Bürozeiten zurückgegeben werden, in den Briefkasten des Pfarrbüros bis 25.02.2018 um 12.00 Uhr oder zu den Wahlzeiten in die Wahlurne eingeworfen werden. Wahlbriefe, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Natürlich können Sie aber auch einfach direkt zur Wahl gehen. Die Wahllokale sind am Sonntag, den 25.02.2018, geöffnet:
Windischeschenbach in der Pfarrkirche 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bernstein im alten Schulhaus 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Wahlberechtigt sind alle Katholiken der Pfarrei, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren ersten Wohnsitz in der Pfarrei haben sowie sich nicht durch formalen Akt von der katholischen Kirche getrennt haben.
Die Pfarrgemeinderatswahl ist eine gute Gelegenheit, das Leben in der Pfarreiengemeinschaft mitzugestalten. Alle sind herzlich eingeladen, diese Möglichkeit zu nutzen.
Zeigen auch Sie durch Ihre Wahlbeteiligung am 25. Februar, dass Sie dem neuen Pfarrgemeinderat den Rücken stärken und honorieren Sie den ehrenamtlichen Einsatz der Kandidatinnen und Kandidaten.