Vor allem haltet beharrlich fest an der Liebe zueinander.
1 Petr 4,8
Die Eheschließung
Vieles in unserer heutigen Gesellschaft ist schnelllebig. Heute dies, morgen das! Meist wird sich schnell das gerade Passende herausgepickt und im nächsten Moment schon wieder verworfen. Ein Zustand, der im ersten Moment scheinbar Vorteile bringt. Langfristig führt er aber zu Unzufriedenheit, Orientierungslosigkeit und Einsamkeit. Wie besonders ist es da, wenn sich bei all dieser Hektik zwei Menschen begegnen, die sich lieben, es ernst miteinander meinen, im anderen ihre zweite Hälfte, den rettenden Anker, den Fels in der Brandung sehen und den Rest ihres Lebens – durch Höhen und Tiefen – gemeinsam bewältigen wollen.
Das Sakrament der Ehe stellt diese besondere Liebe unter Gottes Schutz. Während der Hochzeit bezeugen die Brautleute aber nicht nur ihre Liebe vor Gott, sondern versprechen sich zugleich gegenseitig, von nun an – komme, was wolle – gemeinsame Sache zu machen. Dazu gehört auch, die von Gott geschenkten Kinder als Familie anzunehmen.
Anmeldung
Die Anmeldung zur kirchlichen Hochzeit erfolgt über das Pfarrbüro. Sie sollte möglichst frühzeitig geschehen, v. a. wenn die Brautleute einen bestimmten Wunschtermin oder ein bestimmtes Gotteshaus ausgewählt haben oder ein externer Pfarrer/Diakon bei der Trauung dabei sein soll. Auch Brautpaare, die nicht in der Pfarreiengemeinschaft leben, hier aber getraut werden wollen, sollten sich möglichst zeitig im Pfarramt melden. Grundsätzlich haben die Brautleute für die Hochzeit freie Wahl in Sachen Ort, Gotteshaus und Priester. Gegebenenfalls bedarf es eine Abstimmung zwischen den entsprechenden Pfarreien. Konfessionsübergreifende Trauungen können mit oder ohne einen Seelsorger der anderenKonfession stattfinden.
Bei einem ersten Gespräch mit dem Pfarrer erhält das Brautpaar Informationen zum Ablauf, die Gestaltung und über die Ehevorbereitung (Brautleutetage). Darüber hinaus werden die Voraussetzungen der Heiratswilligen besprochen und das Aufgebot aufgesetzt.
Voraussetzungen – Unterlagen
Um kirchlich getraut zu werden, muss mindestens ein Partner der katholischen Kirche angehören. Der andere Partner kann auch Mitglied einer anderen Konfession bzw. Atheist oder ausgetreten sein.
Katholiken müssen als Voraussetzung für die Hochzeit einen Taufschein des Taufpfarramtes beibringen, der zum Hochzeitstermin nicht älter als sechs Monate sein darf.
Zu den Besonderheiten in den Fällen, wenn nicht beide Partner katholisch sind oder ein Partner bereits geschieden ist, erhält das Brautpaar weitere Informationen vom Pfarrer.
Ehevorbereitung
Es wird empfohlen, sich vor der Hochzeit bewusst gemeinsam auf die Ehe vorzubereiten. Über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Ehevorbereitungsseminare, die entweder eintägig oder übers Wochenende stattfinden, erhalten die Brautleute Informationen im Pfarramt oder über die KEB Neustadt-Weiden bzw. das Exerzitienhaus Johannistal.
Ablauf der Trauung
Bei einer rein katholischen Hochzeit erfolgt die Trauung in der Regel während einer Eucharistiefeier durch das Ja-Wort oder die Vermählungsformel. Alle weiteren Fragen bezüglich des Ablaufs und der Gestaltung beantwortet der Pfarrer bei der Anmeldung oder während eines weiteren Gesprächs. Hier werden zudem Besonderheiten im Falle von konfessionsübergreifenden Trauungen besprochen.